Hilfe für junge Volljährige

Die Konzeption orientiert sich im Wesentlichen an den Leitlinien des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis.

Die Hilfe für junge Volljährige findet ebenfalls im Sozialraum der Jugendlichen / jungen Volljährigen statt, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 41 SGB VIII(Hilfe für junge Volljährige) beantragt haben.

Unser Angebot richtet sich an Jugendliche / junge Volljährige, bei denen eine ihrem Wohle entsprechende Persönlichkeitsentwicklung nicht gewährleistet ist. Zudem sollen die Jugendlichen / jungen Volljährigen zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung befähigt werden.

Auftrag und Zielsetzung

Die Hilfe für junge Volljährige soll Jugendlichen / jungen Volljährigen gewährt werden, bei denen die Lebensumstände der jungen Menschen durch sehr belastete Familien- sowie Sozialverhältnisse gekennzeichnet sind. Zudem benötigen die Klienten eine intensive Unterstützung zur Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft, um sie zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Die Hilfe ist in der Regel auf mindestens zwei Jahren ausgelegt und soll die individuellen Bedürfnisse, Kompetenzen und Ressourcen von den Klienten berücksichtigen. 

Die Hilfe wird entsprechend vorliegenden Lebensbedingungen sowie unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen gestaltet, um ein vertrauensvolles und intensives Beziehungsangebot zu ermöglichen. Der Schwerpunkt der Hilfe für junge Volljährige besteht darin, Problemlagen der Klienten unter Beachtung ihres sozialen Umfelds zu bearbeiten. 

Die Inhalte der Betreuung beziehen sich auf:

  • die soziale Integration in der Gesellschaft
  • den Abbau von Ängsten und Vorurteilen
  • Begleitung bei Herausforderungen der Berufsausbildung der Jugendlichen / jungen Volljährigen
  • die Entwicklung von Problemlösungsstrategien sowie Zukunftsperspektiven
  • Mobilisierung und Nutzung von Ressourcen im engeren sozialen System
  • Vorbereitung und Begleitung zu anderen pädagogischen / therapeutischen Hilfen sowie Ämtern
  • Wohnungssuche / Klärung der Finanzierung einer Wohnung

Zielgruppe

Das Lebensalter der Klienten erstreckt sich in der Regel von etwa 18 bis 21 Jahren, in Einzelfällen auch darüber hinaus.

Indikation

Bei den Jugendlichen / jungen Volljährigen bestehen Probleme im familiären Leben, in der Schule, der Ausbildung sowie im Sozialverhalten. Sie zeigen Entwicklungsauffälligkeiten auf ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Ebene und erfahren, dass sie aufgrund ihres Verhaltens und ihrer Leistungen von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Folgende Indikatoren können Anlass für eine Hilfe für junge Volljährige sein:

  • Entwicklungsverzögerungen im psychosozialen Bereich
  • fehlende Motivation für andere pädagogische / therapeutische Maßnahmen
  • hinderliche Beziehung zwischen Eltern und Klient, die eine Entwicklung von Selbstverantwortlichkeit verhindern
  • fehlende berufliche Perspektive
  • Aggressives Verhalten
  • Verhaltensauffälligkeiten, welche die Teilhabe an der Gesellschaft erschweren
  • die Förderung und Stärkung der Verselbständigung
  • Aufbau von Alltagsstrukturen
  • Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Ablöseprozesse
  • Begleitung bei den emotionalen und räumlichen Ablöseprozessen von der Herkunftsfamilie

Leistungsbeschreibung

Grundlagen unserer Hilfen sind das zeitlich intensive Beziehungsangebot und die Beziehungsgestaltung durch eine feste Bezugsperson. Die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der Hilfe ist flexibel und wird im Rahmen des Hilfeplangesprächs festgelegt.

Der Betreuungsort kann in der Familie selbst sein, in der Wohnung (sofern sie alleine leben) oder im Sozialraum des Klienten.

Folgende sozialpädagogische Leistungen können im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige durch uns erbracht werden:

  • Entwickeln und stabilisieren einer eigenverantwortlichen Persönlichkeitsentwicklung
  • Vermittlung von Selbst- und Sozialkompetenzen
  • Entwickeln alternativer Konfliktlösungsstrategien
  • Erarbeitung von lebensförderlichen Strukturen / Ritualen
  • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der Klienten
  • Begleitung und Förderung in Fragen der beruflichen Ausbildung
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven
  • Krisenintervention

Die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten bezieht sich auf:

  • Familiengespräche und -beratung (bei Bedarf)
  • Hausbesuche (bei Bedarf)

Kommunikation, Kooperation, Dokumentation

  • Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Austausch und Kooperation mit den Netzwerkpartnern (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Vereine, Ausbildungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrie)
  • Hilfeplanung
  • Intervision
  • Dokumentation, Berichterstattung

Die Hilfe für junge Volljährige ist als niederschwellig, lebensraumorientiert und flexibel anzusehen. Ausgehend von den vorhandenen Ressourcen unserer Klienten, deren Familien und Lebenswelt sowie den jeweiligen individuell entwickelten Strategien, basiert unser Vorgehen auf den systemischen, lösungs- und ressourcenorientierten und lebensweltorienterten Ansätzen. Aufgrund unserer Qualifikationen setzen wir unterschiedliche Methoden von pädagogischer Sozialarbeit und Psychologie um.

Die Hilfesuchenden werden im Kennenlerngespräch über ihre Mitwirkungspflicht sowie über Beteiligungsmöglichkeiten in der Hilfegestaltung unterrichtet. 

Zeitumfang

Der vorgesehene Zeitumfang für eine Hilfe für junge Volljährige ist vom Hilfebedarf abhängig und wird im Hilfeplangespräch mit den Klienten und den zuständigen ASD-Mitarbeiter*in des Jugendamtes vereinbart.

2/3 der bewilligten Stunden werden direkt mit den Klienten verbracht. 

Dies beinhaltet:        

  • persönlichen und telefonischen Kontakt mit den Klienten
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen

1/3 der bewilligten Stunden werden für indirekte fallbezogene sowie indirekte fallübergreifende Leistungen aufgewendet.

Dies beinhaltet:

  • Telefonate oder persönliche Gespräche mit Schulen und sonstigen Beteiligten
  • Fahrtzeit ohne Klienten
  • Vor- und Nachbereitung
  • Verwaltung und Dokumentation
  • Intervision
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Schreiben von Protokoll