Unsere Eingliederungshilfe wird grundsätzlich in der Lebenswelt unserer Klienten erbracht, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 2 sowie § 27 Abs. 3 erfolgt. Hierdurch streben wir eine nachhaltige Wirkung direkt im Umfeld unserer Klienten an.
Auftrag und Zielsetzung
Die Eingliederungshilfe soll Kindern, Jugendlichen, junge Heranwachsende, junge Erwachsene sowie Familien gewährt werden, die eine intensive Unterstützung zur Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft sowie einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Die Hilfe ist in der Regel auf mindestens ein Jahr ausgelegt und soll die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen von unseren Klienten berücksichtigen.
Die Hilfe besteht darin, mit dem Klienten ein respektvolles und intensives Beziehungsangebot zu gestalten, welches sich an dessen Bedarf orientiert und vorliegende Lebensbedingungen, Stärken, Fähigkeiten sowie andere Ressourcen berücksichtigt. Der Schwerpunkt der Eingliederungshilfe besteht darin, Problemlagen der Klienten unter Einbeziehung ihres familiären, schulischen und sozialen Umfelds zu bearbeiten.
Die Inhalte der Hilfe beziehen sich auf:
- die Bewältigung von Entwicklungsherausforderungen unter Berücksichtigung der Beziehung zwischen den Sorgeberechtigten und den Kindern / Jugendlichen sowie anderen sozialen Systemen
- den Abbau von Ängsten und Vorurteilen
- die schulischen und ggf. beruflichen Herausforderungen der Klienten
- Begleitung bei Herausforderungen der Berufsausbildung
- die Entwicklung von Zukunftsperspektiven und alternative Handlungsstrategien
- Mobilisierung und Nutzung der Ressourcen im engeren sozialen System
- die Förderung und Stärkung der Verselbständigung und des Selbstbildes
Zielgruppe
Das Lebensalter der Klienten erstreckt sich in der Regel von etwa acht Jahren bis zum Erwachsenenalter.
Indikation
Bei den Klienten bestehen Probleme im familiären Leben, in der Schule oder dem Beruf und im Sozialverhalten. Sie zeigen Entwicklungsauffälligkeiten auf ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Ebene und erfahren, dass sie aufgrund ihres Verhaltens und ihrer Leistungen von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden bzw. sind. In der Regel haben die Klienten ein Psychiatrische Diagnose.
Diese Hilfe zur Lebensbewältigung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende sowie Erwachsene, bei denen eine (drohende) seelische Behinderung diagnostiziert wurde.
Folgende Indikatoren können Anlass für eine Eingliederungshilfe sein:
- Entwicklungsverzögerungen im psychosozialen sowie sozialemotionalen Bereich
- fehlende Motivation für stationäre Maßnahmen
- symbiotische Beziehung zwischen Eltern und Kind / Jugendlichem, die eine Entwicklung von Selbstverantwortlichkeit verhindern
- fehlende berufliche Perspektive
- aggressives Verhalten
- Verhaltensauffälligkeiten, welche die Teilhabe an der Gesellschaft erschweren
Leistungsbeschreibung
Grundlagen unserer Hilfen sind das zeitlich intensive Beziehungsangebot und die Beziehungsgestaltung durch eine feste Bezugsperson. Die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der Hilfe ist flexibel gestaltet und wird je nach Bedarf umgesetzt.
Der Betreuungsort kann in der Schule, in der Familie selbst oder in anderen Einrichtungen, wie z.B. der Ausbildungsstelle sein.
Bei der Umsetzung in der Schule bzw. Ausbildungsstelle ersetzt unsere Arbeit ausdrücklich nicht die Arbeit von Schulsozialarbeit oder Schulbegleitern, sofern vorhanden. Wir sehen unsere Hilfe als Ergänzung bzw. Unterstützung. Beispielsweise können wir bei Bedarf und Absprache stundenweise den Schulbegleiter ergänzen, wenn dieser an bestimmten Tagen nicht in der Schule ist.
Folgende sozialpädagogische Leistungen können im Rahmen der Eingliederungshilfe durch uns erbracht werden:
- Entwickeln und stabilisieren einer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung
- Vermittlung von Selbst- und Sozialkompetenzen
- Entwickeln alternativer Handlungsstrategien
- Bearbeitung von familiären Strukturen / Ritualen
- Erarbeitung von lebensförderlichen Strukturen / Ritualen
- Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der Klienten
- Begleitung und Förderung in Fragen der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie in Alltagsituationen
- Krisenintervention
Unsere Klienten sollen zu einer fordernden und fördernden Beschäftigung hingeführt werden, zum Beispiel im sozialen Umfeld oder durch Anbindung an einen Verein. Freizeit soll als Möglichkeit verstanden werden, Eigeninitiativen zu entwickeln und umzusetzen.
Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bezieht sich auf:
- regelmäßigen Informationsaustausch (1 x pro Woche)
- Elterngespräche und -beratung (1 x pro Woche)
- Bearbeitung von erzieherischen Problemen (bei Bedarf)
- Hausbesuche
- gemeinsame Hilfe- und Erziehungsplanung (alle 6 Monate)
Kommunikation, Kooperation, Dokumentation
- Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
- Austausch und Kooperation mit den Netzwerkpartnern (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Vereine, Ausbildungsstellen, Kinder- und Jugendpsychologen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie)
- Hilfeplanung
- Intervision
- Dokumentation, Berichterstattung
- Schreiben von Protokoll
Die Eingliederungshilfe ist als intensive, lebensraumorientierte und flexible Hilfe anzusehen. Ausgehend von den vorhandenen Ressourcen unserer Klienten, deren Familien und Lebenswelt sowie von den jeweiligen individuell entwickelten Strategien, basiert unser Vorgehen auf den systemischen sowie lösungs- und ressourcenorientierten Ansätzen. Aufgrund unserer Qualifikationen setzen wir unterschiedliche Methoden aus pädagogischer Sozialarbeit und Psychologie um.
Die Hilfesuchenden werden im Kennenlerngespräch über ihre Mitwirkungspflicht sowie über Beteiligungsmöglichkeiten in der Hilfegestaltung unterrichtet.
Zeitumfang
Der für eine Eingliederungshilfe vorgesehene Zeitumfang ist vom Hilfebedarf abhängig und wird im Hilfeplangespräch mit den Klienten und den zuständigen ESD-Mitarbeiter*in des Jugendamtes vereinbart. Jedoch empfehlen wir einen zeitlichen Umfang von mindestens 8 Wochenstunden.