Neben unseren praxisüblichen Leistungen für die allgemeine Bevölkerung bieten wir ebenfalls Hilfe zur Erziehung in ambulanter Form an.
Hierfür wurde eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis abgeschlossen.
Die Erziehungsbeistandschaft, welche im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII erfolgt, wird grundsätzlich in der Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und Familien erbracht.
Die Hilfe besteht darin, in passgenauer Form und entsprechend vorliegenden Lebensbedingungen, Stärken, Fähigkeiten sowie anderer Ressourcen ein respektvolles und intensives Beziehungsangebot zu gestalten. Der Schwerpunkt der Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Problemlagen der Klienten unter Einbeziehung ihres familiären und sozialen Umfelds zu bearbeiten.
Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von acht bis 17 Jahren.
Die Hilfe für junge Volljährige findet im Sozialraum der Jugendlichen / jungen Erwachsenen statt, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 41 i.V.m. § 30 SGB VIII erfolgt.
Folgende Inhalte können zusammen bearbeitet werden u.a.:
- Begleitung bei Herausforderungen der Berufsausbildung
- die Entwicklung von Problemlösungsstrategien sowie Zukunftsperspektiven
- Wohnungssuche / Klärung der Finanzierung von einer Wohnung
Unser Angebot richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Eingliederungshilfe gemäß § 35a i.V.m. § 30; § 41 SGB VIII
Denkt man an Eingliederungshilfe so wird dies oft mit Menschen assoziiert, die eine geistige und körperliche Behinderung sowie eine autistische Störung oder Intelligenzminderung aufzeigen.
Im Zuge des Inklusionsgesetzes wurden viele Hilfen für die Klienten entwickelt und umgesetzt.
Uns ist neben den obengenannten Klientengruppen aufgefallen, dass ebenso ein hoher Bedarf an Eingliederungshilfen für Klienten besteht, die eine Beeinträchtigung der seelisch emotionalen Gesundheit haben. Aufgrund dessen können negative Folgen bezüglich der Teilhabe am Leben auftreten und die Inklusion in die Gesellschaft wird erschwert. Die Bandbreite an seelischen Behinderungen reichen von Autismus bis hin zum oppositionellen Verhalten. Letzteres scheint sich bei vielen Klienten während ihrer Entwicklung zu manifestieren, aufgrund von Ablehnung ihres Verhaltens durch ihre Mitmenschen. Weitere Faktoren, wie z.B. Belastungen im Elternhaus, Belastungen im Freundeskreis, Missbrauch, Misshandlungen, etc. spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle für die weitere Persönlichkeitsentwicklung.
Schulsozialarbeit an der Karl-Friedrich-Schimper Gemeinschaftsschule