Hilfe zur Erziehung

Neben unseren praxisüblichen Leistungen für die allgemeine Bevölkerung bieten wir ebenfalls Hilfe zur Erziehung in ambulanter Form an.

Hierfür wurde eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis abgeschlossen.

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft, welche im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII erfolgt, wird grundsätzlich in der Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und Familien erbracht.

Die Hilfe besteht darin, in passgenauer Form und entsprechend vorliegenden Lebensbedingungen, Stärken, Fähigkeiten sowie anderer Ressourcen ein respektvolles und intensives Beziehungsangebot zu gestalten. Der Schwerpunkt der Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Problemlagen der Klienten unter Einbeziehung ihres familiären und sozialen Umfelds zu bearbeiten.

Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren.

Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe für junge Volljährige findet im Sozialraum der Jugendlichen / jungen Erwachsenen statt, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 41 i.V.m. § 30 erfolgt.

Folgende Inhalte können zusammen bearbeitet werden u.a.:

  • Begleitung bei Herausforderungen der Berufsausbildung
  • die Entwicklung von Problemlösungsstrategien sowie Zukunftsperspektiven
  • Wohnungssuche / Klärung der Finanzierung von einer Wohnung

Unser Angebot richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren, in Einzelfällen auch darüber hinaus.

Eingliederungshilfe gemäß § 35a i.V.m. § 30 SGB VIII

Schulsozialarbeit an der Karl-Friedrich-Schimper Gemeinschaftsschule