Kostenübernahme

Kostenerstattungsverfahren durch Privatkassen oder
Kostenübernahme durch Privatkassen

Private Kassen übernehmen meist die Behandlungskosten, sofern es der persönliche Versicherungstarif vorsieht. Im Einzelfall ist es dennoch sinnvoll, die Kostenübernahme vorab zu klären und eine mögliche Erstattung zu beantragen.

Sofern eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten durch eine Versicherung in Frage kommt, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Rechnung aus.
Darin enthalten sind die Kennziffern der durchgeführten Tätigkeiten, die Gebührensätze werden dagegen an die Beiträge der Honorarvereinbarung angepasst.

Die Behandlung kann beginnen, sobald Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten schriftlich zusichert.

Jugendamt

Wir bieten ambulante Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft gem. § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII und § 41 SGB VIII sowie Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII i.V.m. § 30 SGB VIII und § 41 SGB VIII an. Hierfür wurde eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis abgeschlossen. Für weitere Informationen können Sie sich an den zuständigen ASD-Mitarbeiter für Ihren Bezirk wenden.

Persönliches Budget (Bund)

Gemäß SGB IX können Sie beim zuständigen Träger einen Antrag stellen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Selbstzahler

Als Selbstzahler…

  • … gibt es für Sie keine bürokratische Umwege
  • … haben die Krankenversicherungen kein Bestimmungsrecht über die Dauer der Therapie
  • … verfügen wir über freie Wahl der Behandlungs- und Beratungsmethoden
  • … bleibt Ihre Anonymität gewahrt, weil weder Behandlungen noch Beratungen registriert werden
  • … und können Sie die Therapiekosten steuerlich geltend machen.

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für psychotherapeutische Behandlungen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind (AZ: 3K2845/02E).