Erziehungsbeistandschaft

Auftrag und Zielsetzung

Die Erziehungsbeistandschaft soll Kindern, Jugendlichen sowie Familien gewährt werden, die eine intensive Unterstützung zur Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft sowie einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Die Hilfe ist in der Regel auf mindestens ein Jahr ausgelegt und soll die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Eltern berücksichtigen.

Die Hilfe besteht darin, in passgenauer Form, entsprechend vorliegenden Lebensbedingungen, Stärken, Fähigkeiten sowie anderen Ressourcen, ein respektvolles und intensives Beziehungsangebot zu gestalten. Der Schwerpunkt der Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Problemlagen der Klienten unter Einbeziehung ihres familiären und sozialen Umfelds zu bearbeiten.

Die Inhalte der Betreuung beziehen sich auf:

  • die Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Berücksichtigung der Beziehung zwischen den Sorgeberechtigten und den Kindern / Jugendlichen sowie anderen sozialen Systemen
  • den Abbau von Ängsten und Vorurteilen
  • die schulischen Herausforderungen der Kinder / Jugendlichen
  • Begleitung bei Herausforderungen der Berufsausbildung der Jugendlichen
  • die Entwicklung von Zukunftsperspektiven
  • Mobilisierung und Nutzung der Ressourcen im engeren sozialen System
  • die Förderung und Stärkung der Verselbständigung

Zielgruppe

Das Lebensalter der Klienten erstreckt sich in der Regel von etwa acht bis zur Vollendung des 17ten Lebensjahr.

Indikation

Bei den Kindern und Jugendlichen bestehen Probleme im familiären Leben, in der Schule und im Sozialverhalten. Sie zeigen Entwicklungsauffälligkeiten auf ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Ebene und erfahren, dass sie aufgrund ihres Verhaltens und ihrer Leistungen von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Folgende Indikatoren können Anlass für eine Erziehungsbeistandschaft sein:

  • Entwicklungsverzögerungen im psychosozialen Bereich
  • fehlende Motivation für stationäre Maßnahmen
  • symbiotische Beziehung zwischen Eltern und Kind / Jugendlichen, die eine Entwicklung von Selbstverantwortlichkeit verhindern
  • fehlende berufliche Perspektive
  • Aggressives Verhalten
  • Verhaltensauffälligkeiten, welche die Teilhabe an der Gesellschaft erschweren

Leistungsbeschreibung

Grundlagen unserer Hilfen sind das zeitlich intensive Beziehungsangebot und die Beziehungsgestaltung durch eine feste Bezugsperson. Die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der Hilfe ist flexibel und wird im Rahmen des Hilfeplangesprächs festgelegt.

Der Betreuungsort kann in der Familie selbst sein oder in anderen Einrichtungen wie z.B. einer KJP. 

Folgende sozialpädagogische Leistungen können im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft durch uns erbracht werden:

  • Entwickeln und stabilisieren einer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung
  • Vermittlung von Selbst- und Sozialkompetenzen
  • Entwickeln alternativer Konfliktlösungsstrategien
  • Bearbeitung von familiären Strukturen / Ritualen
  • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen
  • Begleitung und Förderung in Fragen der schulischen sowie beruflichen Ausbildung
  • Krisenintervention

Unsere Klienten sollen zu einer fordernden und fördernden Beschäftigung hingeführt werden; zum Beispiel im sozialen Umfeld oder durch Anbindung an einen Verein. Freizeit soll als Möglichkeit verstanden werden, Eigeninitiativen zu entwickeln und umzusetzen.

Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bezieht sich auf:

  • regelmäßigen Informationsaustausch (1 x pro Woche)
  • Elterngespräche und -beratung (1 x pro Woche)
  • Bearbeitung von erzieherischen Problemen (bei Bedarf)
  • Hausbesuche 
  • gemeinsame Hilfe- und Erziehungsplanung (alle 6 Monate)

Kommunikation, Kooperation, Dokumentation

  • Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Austausch und Kooperation mit den Netzwerkpartnern (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Vereine, Ausbildungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrie)
  • Hilfeplanung
  • Intervision
  • Dokumentation, Berichterstattung
  • Schreiben von Protokoll

Die Erziehungsbeistandschaft ist als niederschwellig, lebensraumorientiert und flexibel anzusehen. Ausgehend von den vorhandenen Ressourcen unserer Klienten, deren Familien und Lebenswelt sowie den jeweiligen individuell entwickelten Strategien, basiert unser Vorgehen auf den systemischen sowie lösungs- und ressourcenorientierten Ansätzen. Aufgrund unserer Qualifikationen setzen wir unterschiedliche Methoden von pädagogischer Sozialarbeit und Psychologie um.

Die Hilfesuchenden werden im Kennenlerngespräch über ihre Mitwirkungspflicht sowie über Beteiligungsmöglichkeiten in der Hilfegestaltung unterrichtet. 

Zeitumfang

Der für eine Erziehungsbeistandschaft vorgesehene Zeitumfang ist vom Hilfebedarf abhängig und wird im Hilfeplangespräch mit den Klienten und den zuständigen ASD-Mitarbeiter*in des Jugendamtes vereinbart.

2/3 der bewilligten Stunden werden direkt mit den Klienten verbracht. 

Dies beinhaltet:        

  • persönlichen und telefonischen Kontakt mit den Klienten und Sorgeberechtigten
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen

1/3 der bewilligten Stunden werden für indirekte fallbezogene sowie indirekte fallübergreifende Leistungen aufgewendet.

Dies beinhaltet u.a.:

  • Telefonate oder persönliche Gespräche mit Schulen und sonstigen Beteiligten
  • Fahrtzeit ohne Klienten
  • Vor- und Nachbereitung
  • Verwaltung und Dokumentation
  • Intervision
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Schreiben von Protokoll